Vermittlung der sorbischen/wendischen Sprache an Schulen des Landes Brandenburg

 

An 23 Grundschulen, einer Gesamtschule, dem Niedersorbischen Gymnasium und an einem Oberstufenzentrum wird die sorbische/wendische Sprache angeboten. Formen des Angebotes sind:
  • fakultativer Fremdsprachenunterricht Sorbisch/Wendisch an Grundschulen, auch als Basis für den weiteren Aufbau bilingualen Unterrichts
  • bilingualer Sachfachunterricht in ausgewählten Fächern an sechs Grundschulen im sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet im Rahmen des bilingualen Sprachprogramms WITAJ
  • obligatorischer Fremdsprachenunterricht Sorbisch/Wendisch am Niedersorbischen Gymnasium
  • Fortführung des bilingualen Unterrichts bzw. bilingualer Module in ausgewählten Sachfächern am Niedersorbischen Gymnasium
  • Fortführung des obligatorischen Fremdsprachenunterrichts Sorbisch/Wendisch bzw. bilingualer Module in einer Oberschulklasse
  • fakultativer Fremdsprachenunterricht Sorbisch/Wendisch am Oberstufenzentrum I in Cottbus
 

Gesetzlicher Hintergrund
 
Entsprechend dem § 5 des Brandenburgischen Schulgesetzes haben Schülerinnen und Schüler das Recht, die sorbische/wendische Sprache zu erlernen und in festzulegenden Fächern und Jahrgangsstufen in sorbischer/wendischer Sprache unterrichtet zu werden.
 
In den Schulen im Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden sind die Geschichte und Kultur der Sorben/Wenden in die Bildungsarbeit einzubeziehen und in der Schule zu vermitteln.
 
Weitere gesetzliche Grundlagen und Verordnungen:
  • Verwaltungsvorschriften zur Grundschulverordnung – VV-GV § 7, Abs. 3 (4)
  • Verwaltungsvorschriften zur Sekundarstufe I-Verordnung – VV-Sek I-V § 11, Sek I–V
  • Brandenburgische Lehrerbildungsgesetz § 4 Abs. 2
  • Rahmenlehrpläne für Fremdsprachen 1–10
  • Verordnung über die schulischen Bildungsangelegenheiten der Sorben/Wenden â€“  SWSchV
Vorrangige Gremien zur Umsetzung der sorbischen/wendischen Bildungspolitik:
  • Arbeitsgruppe zur Lösung von relevanten sorbischen/wendischen spezifischen Bildungsthemen beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
  • Sorbisches/wendisches Bildungsnetzwerk
 

Anmerkungen zur schulischen Vermittlung der sorbischen/wendischen Sprache
 

Sorbisch/Wendisch wird in der Regel ab dem 1. Schuljahr als Begegnungssprache oder in Arbeitsgemeinschaften und ab dem 3. Schuljahr als Fremdsprache angeboten.

Das bilinguale Sprachprogramm basiert auf dem Spracherwerbskonzept WITAJ, der bilingualen Sachfachunterricht in Lerngruppen statt im Klassenverband vorsieht.

In Brandenburg findet das bilinguale Sprachprogramm seine Umsetzung in Grundschulen sowohl mit als auch ohne flexible Eingangsphase (FLEX).

Die Primarstufe in Brandenburg endet in der Regel nach dem 6. Schuljahr. Am Niedersorbischen Gymnasium gibt es jedoch die Möglichkeit für Kinder mit sehr guten Leistungen ab dem 5. Schuljahr in eine Leistungs- und Begabtenklasse aufgenommen zu werden. In dieser wird ebenfalls bilingualer Unterricht erteilt.

Neben dem Erlernen der sorbischen/wendischen Sprache in der Schule gibt es umfangreiche außerschulische Aktivitäten in der sorbischen/wendischen Sprache (siehe u. a. Projekte des WITAJ-Sprachzentrums).

Die Rahmenlehrpläne für Sprachen sind auch für die Vermittlung der sorbischen/wendischen Sprache verbindlich (s. Berlin-Brandenburgischer Bildungsserver).